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Veröffentliche Beiträge in “Recht”

Rechtliche Beobachtungen

Finstere Zeiten I

Jan 7

Gerade las ich bei Dirk die magischen Worte "Reisepass" und "lauschen". Anfang Juni hatte der Bundesrat genehmigt, dass biometrische Daten auf dem RFID-Chip im Reisepass gespeichert werden dürfen. Zwar spricht man von ziemlich guten Verschlüsselung der Daten, aber betrachten wir doch mal die Schattenseiten...

  • Mit der Speicherung der Daten wurde auch gleichzeitig genehmigt, dass die Daten von der Polizei und Ordnungsbehörden elektronisch angefordert werden dürfen (auch für Verkehrsdelikte). Ergo - Chip zerstören bringt überhaupt nichts, die Daten können sofort abgerufen werden.
  • Auch wenn die Daten sicher sind, wer kann gewährleisten, dass sie beim Auslesen nicht irgendwo unverschlüsselt auf einer Festplatte landen und dort ausgelesen werden können?

Und wenn schon die Bevölkerung kriminalisiert wird, warum dann nicht gleich richtig? Werfen wir mal einen Blick auf den kürzlich verabschiedeten Paragraphen 202c des Strafgesetzbuches...

§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Konstruieren wir mal einen ganz einfachen Fall: Ein Administrator bekommt von der Firmenleitung den Auftrag, zu prüfen, ob der Datenverkehr, der die Firma betritt und verläßt, regulär ist. Tools gibt es dazu viele und allein dass er sich die Software besorgt, macht ihn strafbar. Er könnte ja theoretisch damit meinen privaten Mailverkehr abfangen, der nicht für ihn bestimmt ist (Ging mir gerade so durch den Kopf, denn §202 ist die Verletzung des Briefgeheimnisses). Noch besser fand ich das Beispiel auf den Seiten der Gesellschaft für Informatik - ein Jugendlicher, der sich das Passwort für das Pay-TV seiner Eltern besorgt. Statt ihm eine Standpauke zu halten, könnten sie ihn auch gleich in den Knast schicken.

Und natürlich die Mutter aller Fragen: Was ist mit dem Bundestrojaner?

Finstere Zeiten brechen an...

The future of broadcasting

Jan 0

Anfang der 90er Jahre haben wir alle noch artig die Sendungen, die wir mal wieder sehen wollten auf Video aufgezeichnet. Dann rückte der DVD-Player nach, zumindest was das Abspielen von Filmen anging. Und die DVD hat auch die Leute an einer ganz bestimmten Stelle gekitzelt - der Faulheit. Wer macht sich schon die Mühe, Sendungen so zusammenzuschneiden, dass die Werbung rausfällt, wenn man das Ganze fertig auf DVD serviert bekommt.

Doch was kommt nach der DVD? BluRay und HD-TV? Das wird nur ein Zwischenschritt sein, denn was mit YouTube anfing, wird im Fernsehprogramm enden. Fernsehprogramm on demand sozusagen. So zumindest die Vision der BBC. Nachdem sie erkannt hat, dass sie einige Trends verpennt hat, wird jetzt überholt statt einzuholen. Geht es nach der BBC wird sich ihre Zukunft in drei Worten zusammenfassen lassen: SHARE, PLAY und FIND.

SHARE ist relativ simpel - die Nutzer tauschen Meinungen und Ideen aus. Interessanter ist das der Punkt PLAY. Dort haben die britischen Gebührenzahler Zugriff auf das gesamte Radio- und TV-Programm der BBC von den letzten sieben Tagen. Wenn es die Rechtslage erlaubt, auf Basis der Creative Commons, d.h. die Briten könnten sich ihren eigenen Remix auf das Programm der letzten Woche machen. Am gewaltigsten mutet aber der Punkt FIND an - das gesamte Archiv der BBC - insgesamt über 350.000 Stunden seit 1937 - sollen digitalisiert werden und zur Recherche verfügbar gemacht werden. Ein ehrgeiziges Projekt, das mindestens 10 Jahre dauert und Millionen von Rundfunk- und Fernsehgebühren der Briten verschlingen würde.

Wo sind die Haken an diesem Projekt? Zum einen der Einsatz des Peer-to-Peer-Mechanismus zur Verteilung der Sendungen, gleichzeitig aber auch der Einsatz von DRM (Digital Rights Management), um die Sendungen zeitlich begrenzt abspielbar zu machen. P2P - ein Dorn im Auge der Medienindustrie soll hier die Last von den Servern nehmen. Und natürlich die rechtliche Seite - Wer eine Rundfunksendung ausstrahlen darf, hat noch lange nicht das Recht die Sendungen "on demand" dem Hörer zur Verfügung zu stellen. Auch hier würde es bedeuten, für jede Sendung die Rechte auszuhandeln. Pauschalregelungen wie etwa bei wissenschaftliche Bibliotheken sind bisher abgelehnt worden.

An dem Projekt Creative Future wird von der BBC mittlerweile seit einem Jahr gearbeitet, vorgestellt wurde es jedoch erst letztens. Wollen wir hoffen, dass der Vorreiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Fernsehens im europäischen Raum seine Vision verwirklichen kann und eine Neuordnung des Sendeprogramms erreicht.

Wir Erschaffen Buzzwords 2.0

Jan 0

Das Web verändert sich - permanent. Nur damit man es der breiten Massen schmackhaft machen kann, dass sich etwas signifikant verändert, obwohl das Internet sich ständig weiterentwickelt, braucht man ein Schlagwort. Wo man früher Mixe aus dem Netz gesaugt hatte und es jede Menge Homepages gab, regieren heute Podcasts und Blogs. Und das Ganze firmiert unter dem Begriff Web 2.0.

Auch dass die Zahl der Menschen, welche ins Netz gehen, immer weiter ansteigt und damit mehr Portale entstehen, auf denen Informationen, Bilder etc. ausgetauscht werden, gehört zum schönen neuen Web. Aber das hatten wir ja schon mal: Aus Raider wird jetzt Twix, sonst ändert sich nix! Denn das Web hat sich ja nicht verändert, sondern mit der Veränderung des Querschnitts der Leute, die ins Netz gehen, verändern sich auch die Anforderungen. Das ist auch kein Prozess, der von heute auf morgen geschehen ist, sondern ganz allmählich. Also eine Versionierung des Web von 1.0 auf 2.0 erscheint mir diesbezüglich unlogisch.

Was natürlich absehbar war: Bei einer Konferenz des O'Reilly-Verlages wurde das erste Mal der Begriff des Web 2.0 geprägt. Damit sind sie die Urheber des Begriffs "Web 2.0" und schon beginnt der Streit um die Nutzung bzw. wer darf in welchem Zusammenhang über Web 2.0 sprechen oder vielleicht sogar noch eine Konferenz austragen darf, die "Web 2.0" im Titel trägt.

Don’t be evil

Jan 0

Vielleicht hat der eine oder andere schon mal das Firmenmotto von Google gelesen. "Don't be evil" - "Nicht böse sein" - so lautet das Credo der kalifornischen Firma. Nachdem der Konzern aber mittlerweile milliardenschwer ist und auf Wunsch eifrig im Sinne der Regierung Webseiten zensiert (man denke an China), fällt es schwer noch daran zu glauben. Und nachdem, was ich gestern hören durfte, ist "Don't be evil" ja schon fast ein Witz, denn Google verstößt massiv gegen deutsches Urheberrecht.

Stein des Anstoßes: Es gibt bei Google die Möglichkeit für Webseiten, die nicht mehr existieren, mit einem Klick auf "Im Cache", die Seite wieder zu rekonstruieren, wie sie aussah, als der Suchroboter sie das letzte Mal besuchte.

screenshot_urheberrecht

Für ein schlagendes Gegenargument bin ich immer offen, aber für mich ist das doch eindeutig Vervielfältigung, die urheberrechtlich geschützt ist und ich glaube nicht, dass Google jeden einzelnen gefragt hat, ob sie die Seite speichern dürfen. Auch von einer temporären Speicherung, wie sie urheberrechtlich gestattet ist, kann keine Rede sein. Zwar habe ich die Möglichkeit mit <meta name="robots" content="noindex"> der Suchmaschine zu verbieten, meine Seite in den Index aufzunehmen, aber einen Schalter zum deaktivieren des Caches gibt es nicht.

Was bleibt ist die Frage: Sind Seiten urheberrechtlich schützenswert im Sinne des Urheberrechts? Ich habe ein etwas älteres Dokument gefunden, was die Punkte nach denen eine Webseite schützenswert ist, betrachtet und bewertet und zu dem Schluß kommt:

Der urheberrechtliche Schutz von Webseiten, der einzeln als Computerprogramme und Werke der bildenden Kunst sowie kollektiv als Sammelwerke und ggf. filmähnliche Werke gegeben ist, ist ein wichtiger Anwendungsfall des Immaterialgüterrechtsschutzes, dessen eigenständige Bedeutung nicht verkannt werden sollte.

…ist nach der Show

Jan 0

Das Thema Podcasts hat mich in letzter Zeit schwer beschäftigt und deswegen habe ich mich heute mal intensiver auf den Seiten der GEMA umgesehen. Schon ein paar Minuten reichten, um mich hier kopfschüttelnd vor dem Rechner sitzen zu lassen.

Ich hatte mich mit dem Gedanken abgefunden, dass ich wohl oder übel für eine Sendung mit Titeln, die nicht frei verfügbar sind, zahlen muss. Nur unterlag ich dem Irrglauben, dass ich mit der Zahlung ein reines Gewissen haben dürfte. Falsch! Zusätzlich findet man in dem GEMA-Vertrag die Klausel, dass man trotzdem noch den Künstler oder Rechteinhaber des Werkes um Erlaubnis zur Sendung bitten muss. Nur zur Erinnerung: Die GEMA verteilt das Geld, das durch Aufführung oder Vervielfältigung eingenommen wird, an Künstler, Label und Verlage zurück. Sie stehen quasi in direktem Kontakt mit dem Urheber und es wäre aus meinem Verständnis heraus ein Leichtes für sie, direkt eine Liste zu führen, auf der steht: Senden in Podcasts erlaubt, aber nicht in Diskotheken". Vorteil für mich: Ich hätte eine Stelle, wo ich erfragen kann, was ich darf. Vorteil für Künstler, Verlage und Label: Statt mit Anfragen belästigt zu werden, füllen sie einmal ein Formular aus und geben damit eine klare Aussage, was erwünscht ist und was nicht.

Aber die meiner Meinung nach absurdeste Regelung ist folgende: Von der GEMA vertretene Mitglieder müssen bei der Aufführung ihrer eigenen Werke GEMA-Gebühren zahlen. Angenommen ein Autor erstellt einen Podcast, in dem er aus seinem Buch liest (Ja, ja, auch bei Texten sind GEMA-Gebühren fällig), wird zur Kasse gebeten. Wieviel davon wieder in seinen Geldbeutel zurückfließt, kann ich leider nicht sagen.

Im deutschen Urheberrecht ist ja verankert, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Ableben des Rechteinhabers erlischt. Natürlich ist es auch möglich, dass bei Auftragsarbeiten das Urheberrecht an eine Firma übergeht. Nicht auszudenken, wenn die Komponisten klassischer Musik alle einen Plattenvertrag gehabt hätten und die Plattenfirmen würden heute noch existieren...

Also in Zukunft auf dieses Zeichen achten: Creative Commons License

Alte Herren

Jan 0
cautyEndlich habe ich mal Zeit gefunden, diesen Beitrag zu schreiben. Schauen wir uns doch mal diesen älteren Herrn hier an. Sieht ein wenig heruntergekommen aus und wenn ich ehrlich bin - würde man ihm eine Flasche Whisky in die Hand drücken, würde es dem Eindruck keinen Abbruch tun. Aber weit daneben. Dieser ältere Mann hat auch ein Hobby, er beschäftigt sich mit Briefmarken. Nichts außergewöhnliches möchte man meinen. Wirft man jedoch einen Blick in seine Biographie gerät man ins Staunen. Er hatte sieben Hits am Stück mit seinem Kollegen produziert, Deflation betrieben, mit Guerillamethoden Marketing betrieben und gegen die Musikindustrie gekämpft. Denn dieser ältere Herr ist niemand geringeres als Jimmy Cauty, der in der De-Bug #102 Rede und Antwort zur Legende KLF als auch zu seinen aktuellen Projekten steht. KLF haben Jimmy Cauty und Bill Drummond immer als imaginäre Band verstanden, d.h. es ging nie darum, was die beiden gemacht haben, sondern sie haben sich immer gefragt: Was würde die K-Foundation in so einem Fall machen? und haben es dann umgesetzt. Also wurden Samples geklaut ohne zu fragen, ein riesiger Medienhype angestiftet und letztlich auch eine Million britische Pfund verbrannt. Ursprünglich sollte das Geld an Künstler verteilt werden, was nicht klappte. Also wurden die Million Pfund zu einem Kunstwerk erklärt und sie versuchten sie für 500.000 Pfund zu verkaufen. Die Gallerien, denen das Geld angeboten wurde, trauten den beiden nicht und lehnten ab. Also wurde das Geld verbrannt und die Asche zu einem Ziegel gebacken, der in Bill Drummonds Haus liegt. Natürlich kann man den Ziegel kaufen, aber nur für eine Million Pfund... 024-iRaq-1-sAber zurück zu seinen aktuellen Projekten. Denn Jimmy Cauty hat sich den Briefmarken verschrieben. Er sammelt sie aber nicht, sondern er stellt sie her. Für ein fiktives Land namens Cautese. Mit dem Erscheinen der ersten Marken gab es natürlich sofort Ärger mit der Royal Mail, die versuchten seine Idee mit Hilfe des Arguments des Copyrights zu stoppen. Letztlich ging es ihnen aber einzig und allein darum, dass sie die Marken respektlos fanden. Natürlich ist das Thema "Copyright" schon seit Zeiten der Justified Ancients of Mu Mu und KLF ein Thema. Auch auf seiner aktuellen Seite des Cautese National Postal Disservice äußert sich Jimmy Cauty kritisch zum Thema Urheberrecht.
  • Artists steal or borrow things from other artists and shops all the time its part of the evolution of ideas and normal practice.
  • Copyright was invented by two belgian lawyers in 1827 as a way of making some extra cash and is now an outdated concept.
  • If you see something on this website that you think belongs to you... get over it.
  • If you see something you want... feel free to take it.
Jimmy Cauty zeigt derzeit seine Briefmarken im Berliner Aquarium. Dort werden noch bis zum 5. Juni seine Marken ausgestellt. Nachtrag: klf_the_white_roomThe_Stadium_Techno_ExperienceGleich zu Beginn des Interviews stellt Jimmy Cauty die Frage nach Scooter. Laut eigenen Angaben muss er wohl Anrufe bekommen haben, wo Leute dachten, er würde hinter dem Projekt stecken. Coverplagiate (links: Original - rechts: Scooter) und auch Alben- bzw. Songtitel von Scooter wie "Back to the heavyweight jam" oder "Fuck the millenium" lassen diese Idee nicht allzu abwegig erscheinen. Offensichtlich haben sich Hans-Peter und Co. kräftig im Fundus von KLF bedient und auch das Handbuch von KLF gelesen, was natürlich auch nur ein Gag war, denn es wurde erst geschrieben, nachdem die beiden Herren so erfolgreich waren. Und auch hier erklärt Jimmy Cauty immer wieder, dass ihre Aktionen alles andere als geplant waren, sondern mehr dem Zufall entsprangen, wie z.B. der "Ford Timelord", der mit "amerikanisches Auto zu verkaufen" inseriert worden war und dabei nichts weiter war als ein uraltes Polizeiauto...

Denken erwünscht? (II)

Jan 0
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch Ausbringung eines Links [...]

Den meisten dürfte dieser Satz geläufig sein - es geht darum, dass man sich von den Inhalten der eingebundenen Links distanziert. Aber wie in jeder Lebenslage gilt auch hier der Grundsatz: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Demzufolge ist das Einbinden dieses Satz völlig zwecklos, wie der Fall von Alvar Freude beweist.

Wie man auf seiner Homepage erfahren kann, wurde er wegen Volksverhetzung angeklagt und Mitte letzten Jahres freigesprochen. Doch was war passiert? Alvar Freude verlinkte zu Dokumentationszwecken auf mehrere Seiten, auf denen pornographisches, gewaltverherrlichendes und nationalsozialistisches Material zu finden war. Weiterhin betrieb er eine Webseite, auf der man sich telefonisch den Inhalt von gesperrten Webseiten vorlesen lassen konnte.

Dazu heißt es in der Urteilsbegründung:

Der Angeklagte ist engagierter und überzeugter Verfechter der Informationsfreiheit im Internet. Nach seinem Dafürhalten sollen sämtliche ins Netz gestellte Inhalte allen Nutzern des Internets ungefiltert zur Verfügung stehen, auch soweit diese gesellschaftlich unerwünschte oder gar strafbare Inhalte haben, da nur so der Gedanke des Internets, weltweiter ungehinderter Zugang zu und Austausch von Informationen, auf Dauer Bestand haben könne. Dies ist für ihn zudem Voraussetzung für die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, da nur derjenige, der sich aus allen zugänglichen Quellen frei informieren könne, sich mit diesen Informationen argumentativ auseinandersetzen und sich eine eigene Meinung bilden könne.

Prinzipiell heißt das aber nicht, dass Alvar Freude den Zugang zu solchen Seiten für gut heißt. Viel mehr ist er für die Beseitigung der Server, auf denen solche Seiten gehostet werden. Nun soll es zu einer Revisionsverhandlung am Stuttgarter Oberlandesgericht am nächsten Montag kommen. Ich hoffe, dass das Urteil von letztem Jahr bestätigt wird und damit eine freie Meinungsbildung ermöglicht wird.

Das Kreuz mit dem Urheberrecht

Jan 0

Nicht schlecht gestaunt habe ich, als ich bei heise.de den Beitrag zur Urheberrechtsreform in der Schweiz las. Dort äußerte sich das Eidgenössische Institut für geistiges Eigentum (IGE), dass die Revision des Urheberrechts nicht nur zugunsten der Rechteinhaber ausfallen sollte.

Der Gesetzesentwurf sieht demnach vor, dass ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf. Andererseits wiederum wird gesagt: "Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschließlich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen". Heißt im Klartext - wer etwas legales vorhat und der Kopierschutz ist ihm dabei im Weg, darf ihn nach Herzenslust aushebeln.

Natürlich meldeten sich sofort die Vertreter der Unterhaltungsindustrie, die dem Kopieren Tür und Tor geöffnet sehen. Und im Gegenzug meldeten sich auch Freunde von frei zugänglichen Inhalten, die genauer definiert wissen wollten, für welche Bereiche diese Umgehung zutreffend ist.

Trend verpennt (Reworked + Updated)

Jan 0

Sonntag vormittag habe ich einen Blog-Eintrag über die Werbekampagne "Raubkopierer sind Verbrecher" bei fyNn-Delkind gefunden. Ursprünglich dachte ich, es handelt sich um ein Originalplakat dieser Kampagne. Diese Geschmacklosigkeit wäre ihnen zuzutrauen. Wie mir fyNn-Delkind jedoch zukommen ließ, ist dies ein Protestplakat der Aktionsgegner.

Wie ich fyNn-Delkind bereits mitteilte, finde ich die Verhältnismäßigkeit unrealistisch. Die Höchststrafe für Kinderschänder liegt sicherlich weitaus höher, als die der Raubkopierer. Was aber ein guter Gedanke ist, die Antikampagne aber etwas ad absurdum führt - Kinderschänder sind verabscheuungswürdig, warum nicht auch Raubkopierer? Warum sollte der Diebstahl von geistigem Eigentum ein Bagatellfall sein? Warum sollte das Kopieren einer CD denn sooo einen Schaden anrichten?

Es geht ja nicht darum, dass ich hier eine Lanze für die Musikindustrie breche, aber es ist halt nicht nur einer der kopiert, sondern eine ganze Menge. Und die Masse macht es! Das es auf der anderen Seite einen Industriezweig trifft, der die letzten Jahre sehr tief geschlafen hat, ist keine Frage. Deshalb hier auch mal ein paar Punkte, welche die Schwachstellen der Musikindustrie zeigen.

  • Die Film-/Musikindustrie kümmert sich überhaupt nicht um die Suppe, die sie sich selbst eingebrockt hat, sondern läßt das lieber per Gesetz regeln.
  • Statt sich Gedanken über eine schlankere Vermarktung ihrer Produkte zu günstigen Preisen zu machen, wird ein behäbiger und ineffizienter Apparat finanziert, der mit seinen Preisen weit an der anvisierten Zielgruppe vorbeizielt.
  • Flops werden durch Superhits mitfinanziert - eine Strategie, dass sich kein Unternehmen der Welt auf Dauer leisten kann.

Wer konkurrenzfähig sein will, darf sich keine Fehler erlauben und muss die Zeichen der Zeit erkennen. Es wurde von der Film-/Musikindustrie verpennt, zu reagieren, als Brenner handelsüblich wurden und es wurde viel zu spät mit dem Kopierschutz reagiert. Als sich dann auch MP3 als Dateiformat durchsetzte, schaute man machtlos zu und kam erst viel später auf die Idee, Musik per Download zu verkaufen. Und nun soll der Gesetzgeber das Ganze wieder gerade biegen.

Und wer bei einem CD-Preis von ca. 17 Euro, wobei die Herstellungskosten vielleicht nur 2-3 Euro betragen, eine Maschinerie mitfinanziert, die jeden Mist als "Musik" verkauft und sich dann wundert, warum es keiner kauft, sollte sich an die eigene Nase fassen. Musik darf ihren Preis haben - aber die Leistung muss auch stimmen, z.B. Ant-Zen verkauft die Hymen-CDs für 12,50 Euro das Stück und da hab ich einen Digipack in der Hand und nicht ein Stück Plaste mit Einlage.

Was ist Spam ™ ?

Jan 0

Der Lebensmittelhersteller Hormel hat jetzt vom US-Marken- und Patentamt die Rechte der Marke Spam (tm) zuerkannt bekommen. Hormel stellt ein größtenteils in den USA bekanntes Dosenfleisch namens Spam her, dessen Name von "Spiced ham" abgeleitet wurde. Die Bezeichnung Spam für unerwünschte Werbesendungen wurde aus einem 1970 ausgestrahlten Sketch von Monty Python übernommen.

Hormels Rechte an der Marke Spam beziehen sich unter anderem auf "downloadable software, namely screen savers". Damit können sich schon mal Softwarehersteller, die den Namen "Spam" in ihrem Produkt verwenden, warm anziehen.

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