Gerade las ich bei Dirk die magischen Worte "Reisepass" und "lauschen". Anfang Juni hatte der Bundesrat genehmigt, dass biometrische Daten auf dem RFID-Chip im Reisepass gespeichert werden dürfen. Zwar spricht man von ziemlich guten Verschlüsselung der Daten, aber betrachten wir doch mal die Schattenseiten...
- Mit der Speicherung der Daten wurde auch gleichzeitig genehmigt, dass die Daten von der Polizei und Ordnungsbehörden elektronisch angefordert werden dürfen (auch für Verkehrsdelikte). Ergo - Chip zerstören bringt überhaupt nichts, die Daten können sofort abgerufen werden.
- Auch wenn die Daten sicher sind, wer kann gewährleisten, dass sie beim Auslesen nicht irgendwo unverschlüsselt auf einer Festplatte landen und dort ausgelesen werden können?
Und wenn schon die Bevölkerung kriminalisiert wird, warum dann nicht gleich richtig? Werfen wir mal einen Blick auf den kürzlich verabschiedeten Paragraphen 202c des Strafgesetzbuches...
§ 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er 1. Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder 2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Konstruieren wir mal einen ganz einfachen Fall: Ein Administrator bekommt von der Firmenleitung den Auftrag, zu prüfen, ob der Datenverkehr, der die Firma betritt und verläßt, regulär ist. Tools gibt es dazu viele und allein dass er sich die Software besorgt, macht ihn strafbar. Er könnte ja theoretisch damit meinen privaten Mailverkehr abfangen, der nicht für ihn bestimmt ist (Ging mir gerade so durch den Kopf, denn §202 ist die Verletzung des Briefgeheimnisses). Noch besser fand ich das Beispiel auf den Seiten der Gesellschaft für Informatik - ein Jugendlicher, der sich das Passwort für das Pay-TV seiner Eltern besorgt. Statt ihm eine Standpauke zu halten, könnten sie ihn auch gleich in den Knast schicken.
Und natürlich die Mutter aller Fragen: Was ist mit dem Bundestrojaner?
Finstere Zeiten brechen an...