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…ist nach der Show

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Das Thema Podcasts hat mich in letzter Zeit schwer beschäftigt und deswegen habe ich mich heute mal intensiver auf den Seiten der GEMA umgesehen. Schon ein paar Minuten reichten, um mich hier kopfschüttelnd vor dem Rechner sitzen zu lassen.

Ich hatte mich mit dem Gedanken abgefunden, dass ich wohl oder übel für eine Sendung mit Titeln, die nicht frei verfügbar sind, zahlen muss. Nur unterlag ich dem Irrglauben, dass ich mit der Zahlung ein reines Gewissen haben dürfte. Falsch! Zusätzlich findet man in dem GEMA-Vertrag die Klausel, dass man trotzdem noch den Künstler oder Rechteinhaber des Werkes um Erlaubnis zur Sendung bitten muss. Nur zur Erinnerung: Die GEMA verteilt das Geld, das durch Aufführung oder Vervielfältigung eingenommen wird, an Künstler, Label und Verlage zurück. Sie stehen quasi in direktem Kontakt mit dem Urheber und es wäre aus meinem Verständnis heraus ein Leichtes für sie, direkt eine Liste zu führen, auf der steht: Senden in Podcasts erlaubt, aber nicht in Diskotheken“. Vorteil für mich: Ich hätte eine Stelle, wo ich erfragen kann, was ich darf. Vorteil für Künstler, Verlage und Label: Statt mit Anfragen belästigt zu werden, füllen sie einmal ein Formular aus und geben damit eine klare Aussage, was erwünscht ist und was nicht.

Aber die meiner Meinung nach absurdeste Regelung ist folgende: Von der GEMA vertretene Mitglieder müssen bei der Aufführung ihrer eigenen Werke GEMA-Gebühren zahlen. Angenommen ein Autor erstellt einen Podcast, in dem er aus seinem Buch liest (Ja, ja, auch bei Texten sind GEMA-Gebühren fällig), wird zur Kasse gebeten. Wieviel davon wieder in seinen Geldbeutel zurückfließt, kann ich leider nicht sagen.

Im deutschen Urheberrecht ist ja verankert, dass das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Ableben des Rechteinhabers erlischt. Natürlich ist es auch möglich, dass bei Auftragsarbeiten das Urheberrecht an eine Firma übergeht. Nicht auszudenken, wenn die Komponisten klassischer Musik alle einen Plattenvertrag gehabt hätten und die Plattenfirmen würden heute noch existieren…

Also in Zukunft auf dieses Zeichen achten: Creative Commons License

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