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Urheberrechtsverletzung bei Albencovern

Jan 0
geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Angenommen ein Betreiber von Stock-Fotos, d.h. einem Bildanbieter für Fotografien, Grafiken etc. meldet sich bei euch und fordert Geld ein, weil eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Was tun?

Dazu zu Beginn gleich noch ein warnender Hinweis – das Urheberrecht hat seinen Grund und wer wahllos Bilder herunterlädt und einbindet, ohne nachzufragen, macht sich strafbar! Auch soll dieser Text keine Rechtsberatung ersetzen, sondern einfach eine Geschichte erzählen, die mir passiert ist.

Verwarnung

Es ist der 08.02.2024, ich bin gerade beim Sport als mich eine Mail erreicht mit der Überschrift „Mögliche Urheberrechtsverletzung auf electro-space.de (Fallnummer XYZ)“. Natürlich kann ich mich nicht wirklich auf den Sport konzentrieren. Ich verwende doch keine fremden Bilder. Die Verbindung ist schlecht und ich kann das Bild nicht sehen, auf das sie sich beziehen. Fakt ist jedoch, dass der Bildanbieter eine Summe von 440 Euro einfordert, die durch einen geschätzten Verlust an Umsätzen entstanden sind.

Wenig später sehe ich das Bild – es ist das Cover von Placebos „Without You I’m Nothing“ in meiner Geschichte der Plattenkiste. Und ab dem Moment kommen in mir Zweifel auf! Ich kenne ja nicht mal den Fotobetreiber. Auch wenn sie auf ihrer Webseite vollmundig von sich als einem der größten Bildanbieter weltweit sprechen. Und dort hat ein Kunde das Urheberrecht auf das Cover? Sollte das nicht beim Plattenlabel liegen?

Rechtlicher Hintergrund

Mit dem Gedanken im Hinterkopf kann ich erst mal in Ruhe meinen Sport beenden. Zwischendurch schaue ich schon mal, was das Internet dazu meint. Natürlich sind die Cover urheberrechtlich geschützt. Aber dann hätte ich ja ein Riesenproblem – ich bekomme ja viel Musik von Promo-Agenturen zugeschickt. Da frage ich nicht jedes Mal nach, ob ich die Berechtigung für die Verwendung des Materials habe – ich gehe einfach davon aus. Das Internet empfiehlt ein klärendes Gespräch. Zum einen Richtung Band / Plattenfirma, um zu klären, ob die Verwendung in Ordnung ist, zum anderen Richtung Bildanbieter um um Aufschub zu bitten.

In der Zwischenzeit versuche ich natürlich herauszufinden, wer der Anbieter bei der Webseite ist, der behauptet, er ist der Inhaber des Placebo-Covers. Ich finde nur ein Bild. Es ist von einem Plattenliebhaber, der seine Plattencover fotografiert hat und alle Cover hochgeladen hat. Insgeheim muss ich schon lachen. Wenn das der Fall ist, wird das für die Fotoseite ganz schön peinlich. In der Zwischenzeit formuliere ich gedanklich eine Antwortmail.

Wieder daheim angekommen, sehe ich mir am Rechner noch mal alles an. Es ergibt keinen Sinn. Ich schreibe Placebo bzw. deren Manager an, weil das Plattenlabel von damals nicht mehr existiert. Natürlich schwierig, Placebo ist jetzt nicht gerade die Band, wo bei 2,3 Millionen Facebook-Followern jeder mal so eine Nachricht schicken kann.

Ich tauche tiefer in das Thema ein. Wer hat denn das Foto für das Cover gemacht? Das Bild wurde von der Fotografin Corinne Day gemacht, die aber leider bereits 2010 an Krebs verstarb. Da sie auch Fotos für die Vogue und andere Zeitschriften gemacht hat, vermute ich, dass sie eher nicht auf so einer kleinen Plattform veröffentlichen wird. Außerdem hätte die Suche des Fotoanbieters schon viel eher angeschlagen.

Also kann der Stock-Shop doch nicht die Rechte vertreten. Wie war das noch mal mit dem Abmahnen, obwohl man keine Aktien dran hat? Gab es da nicht erst vor ein paar Jahren ein Gesetz dagegen? Ich zitiere mal:

§ 8c

Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung

(1) Die Geltendmachung der Ansprüche aus § 8 Absatz 1 ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist.

(2) Eine missbräuchliche Geltendmachung ist im Zweifel anzunehmen, wenn

  1. die Geltendmachung der Ansprüche vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen
    Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder von Kosten der Rechtsverfolgung oder die Zahlung
    einer Vertragsstrafe entstehen zu lassen,

[…]

Gesetz
zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Vom 26. November 2020

Also los! Ich schreibe den Shop an und erkläre, dass ich das Bild gelöscht habe. Außerdem bitte ich etwas Zeit aus, damit ich Rückmeldung von der Band / dem Label erhalten kann. Da der Sachverhalt in der Mail zwar ziemlich ausführlich dargelegt wird, ich aber keinen Verweis auf das vermeintliche Original erhalte, hake ich nach – wo ist denn das Bild? Außerdem bitte ich sie um einen Nachweis ihrerseits, dass sie eine Genehmigung von Corinne Day, Placebo oder dem Label haben.

Die Aufklärung

Ich muss nur einen halben Tag warten, dann kommt die etwas lapidar gefasste Mail, in welcher der Shop erklärt, dass sie eine vertragliche Regelung mit dem Fotografen haben, dass er die Rechte sicherstellt und sie die im Zweifelsfall vertreten können. Da aber der Fotograf das Bild wieder entfernt hat, wird der Fall geschlossen. Keine Entschuldigung wegen falscher Anschuldigung. Ich meine – es war soo offensichtlich, dass das ein Fehler war. Schließlich ist das kein Pappenstiel und das Album gehört laut Musikexpress zu den besten 50 Alben der 1990er.

Im Nachhinein bin ich einerseits beruhigt, aber irgendwie auch nicht. Schließlich hab ich hier hunderte von Albencover auf meiner Seite und wenn wieder einer auf die Idee kommt, geht der Spaß von vorn los. Kann man Musikcover nicht einfach als Public Art stehen lassen? Ich verdiene ja kein Geld damit und für die Bands ist es ja auch nur Promotion bzw. viele Cover habe ich ja zum Zweck der öffentlichen Rezension bekommen.

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